Jeder Camper in freier Natur genießt gerne am Abend das Flackern des Holzes und die wohlige Wärme, die von einem Lagerfeuer ausgeht. Doch mit Blick auf deutsche Gesetze und die nicht unerheblich gestiegenen Holzpreise verfliegt die Vorfreude recht schnell. Denn mal eben im Wald Holz sammeln, kann problematischer sein, als man denkt.
Das Holz ist doch schließlich umsonst und außer mir will es doch keiner haben.
Nicht wenige erliegen diesem Trugschluss und spüren nachher die Konsequenzen ihrer Unwissenheit. Denn ganz so einfach ist es nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesammeltes Holz einfach mitzunehmen oder am Lagerfeuer zu verheizen ist Diebstahl und zieht Konsequenzen nach sich
- Auch Äste und Holzstücke am Wegesrand zählen zum Besitz des Eigentümers
- Die Entnahme von Brennholz erfordert eine Erlaubnis des Forstbesitzers
- Die illegale Entwendung von Brennholz kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen
- Die Vorschriften des Besitzers sollten im Vorfeld eingeholt und geprüft werden
Verbote und Ausnahmen beim Sammeln von Brennholz
Vorab ist klar festzuhalten, dass Brennholz nicht einfach in Wäldern gesucht und mitgenommen werden darf. Die deutschen Wälder unterliegen immer einem Besitzer. Was in diesem Wald herumliegt, steht oder wächst, gehört also immer dem Besitzer des Grundstücks. Selbst die Mitnahme von Holz am Wegesrand wäre demnach Diebstahl.
Sollte das Waldstück allerdings nicht zum Besitz einer Privatperson oder eines Unternehmens gehören, kann in manchen Fällen auch die Holzmitnahme erlaubt sein.
Hier empfiehlt sich ein Blick in das Bundes- bzw. Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Hier wird ausgewiesen, in welchen Waldabschnitten Brennholz gesammelt werden darf und welche Maximalmenge dabei erlaubt ist. Sofern die Verordnungen keine Informationen zum Sammeln hergeben, kann von einem Verbot ausgegangen werden.
In manchen Wäldern gibt es Ausnahmen. So kann es sein, dass Forstbesitzer die Mitnahme von sogenanntem Leseholz, Klaubholz oder Raffholz gestatten. Das ist zum Beispiel beim Campen durchaus gefragt. Hierzu sollte die Erlaubnis individuell beim Besitzer eingeholt werden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Auch Holzstücke, die nach Arbeiten beim Abtransport von Baumstämmen am Wegesrand liegen geblieben, können bei Erlaubnis mitgenommen werden, sofern der Durchmesser unter zehn Zentimetern liegt.
Grundsätzlich gilt jedoch klar festzuhalten, dass das Sammeln von Brennholz illegal ist.
Zusammenfassend gelten folgende Verbote:
- Fällen oder Herausreißen von Bäumen
- Absägen oder Abbrechen von Ästen und Zweigen
- Nächtliches Holz sammeln
- Motorsägen benutzen
- Sammeln für kommerzielle Zwecke
Geldstrafen bei Nichtbeachtung von Verboten
Bei Nichtbeachtung dieser Verbote können Geldstrafen die Folge sein. Das beginnt bei bis zu 25 Euro beim Sammeln von Totholz und endet bei einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren beim Diebstahl von größeren Mengen Brennholz.
Um beim Brennholz sammeln auf der sicheren Seite zu sein, sollten die folgenden Punkte im Vorfeld geklärt werden:
- Wem gehört der Wald?
- Darf Holz gesammelt werden und wenn ja, wie viel?
- Habe ich die Kontaktdaten des Försters, um die Abnahmemenge zu besprechen?
- Wird ein „Leseschein“ oder „Holzsammelschein“ vom zuständigen Forstamt benötigt?
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Fazit: Brennholz sammeln nur mit Erlaubnis!
Wer sich auf die Suche nach geeignetem Brennholz begibt, sollte vorab die notwendigen Vorkehrungen treffen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben. Oberste Priorität hat dabei die Prüfung der Legalität und die entsprechende Erlaubnis des Waldbesitzers. Ohne eine Einverständniserklärung des Eigentümers (übrigens auch für das Campen an sich) oder der zuständigen Kommune sollte niemand auf die Idee kommen, im Wald nach Brennholz zu suchen, sofern erhebliche Geldstrafen nicht in Kauf genommen werden wollen.
Die Devise „Vorsicht statt Nachsicht“ sollte demnach unbedingt befolgt werden, um nicht nur von einem wärmenden Lagerfeuer, sondern auch von einem reinen Gewissen und weiterhin vollen Geldbeutel profitieren zu können.
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